
Schneeräumung, Streudienst und Eisbeseitigung auf privaten und gewerblichen Außenflächen. In Berlin gesetzlich vorgeschrieben für Gehwege angrenzend an Grundstücke.
Festpreis pro Einzeleinsatz, Saisonvertrag mit Festpreis pro Saison für ein kleines Objekt. Saisonverträge nach Fläche und Bereitschaftsrahmen. Festpreisangebot nach Begehung.
Grundstückseigentümer, nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz. Die Pflicht kann schriftlich auf Mieter oder einen Winterdienstbetrieb übertragen werden.
Berliner Straßenreinigungsgesetz (BerlStrG): Räumpflicht werktags 7–20 Uhr, Sonn- und Feiertage 9–20 Uhr, binnen einer Stunde nach Schneefall. Salzstreuen auf normalen Gehwegen verboten. Verstöße führen zur Haftung bei Unfällen.
Schneeräumung, Streudienst mit abstumpfenden Mitteln, Eisbeseitigung und dokumentierte Einsatznachweise als Haftungsschutz für den Auftraggeber.
Ja. Alle Berliner Bezirke. Bereitschaft auch nachts und am Wochenende. Brandenburg über Strausberg. Saisonverträge bis September.
Rufen Sie an: (030) 89 06 53 60. Oder schreiben Sie: vertrieb@schwarzweiss-online.de. Saisonverträge sichern, am besten vor Oktober.
Diese Dienstleistungen stehen Ihnen ebenfalls zur Verfügung.